Das Opferentschädigungsgesetz (OEG): Verbesserungen seitens der Politik dringend notwendig!
Jährlich werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer von Gewaltverbrechen und die Dunkelziffer von sexuellem Missbrauch liegt bei erschreckenden 300.000 Kindern/Jugendlichen pro Jahr. Wir möchten diesbezüglich zu bedenken geben, dass sich die reale Anzahl dieser Opfer statistisch nur sehr schwer erfassen lässt, da es im Vergleich zu nicht – sexualisierter Gewaltverbrechen überwiegend zu keiner Strafanzeige kommt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass diese Täter in der Mehrheit im familiären bzw. engen sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen zu finden sind.
Und dass Gewalt, besonders in Form von sexuellem Missbrauch, schwerwiegende körperliche und seelische Schäden beim Opfer verursacht, ist hinreichend bekannt und auch, dass die Betroffenen zumeist dauerhaft unter diesen Folgen zu leiden haben. Wie sinnvoll also, dass es dieses Opferentschädigungsgesetz gibt, sollte man meinen. Denn erklärtes Ziel des OEG ist es, Menschen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind, zu entschädigen. Dies könnte z.B. durch die Finanzierung dringend notwendiger Therapien, oder in einigen Fällen auch einer kleinen Rente geschehen. Um diese Entschädigung zu erhalten, müssen die Betroffenen einen Antrag stellen, der bearbeitet werden und zu einem positiven Ergebnis führen muss. Doch nach einer Studie des „Weißen Rings“ stellen nur knapp 10 Prozent der Gewaltopfer mit einem Anspruch auf Leistungen durch das OEG tatsächlich einen Antrag auf Entschädigung. Noch schockierender aber ist das Ergebnis, denn es werden 43,05 Prozent aller eingehenden Anträge abgelehnt! Und speziell für die durch sexuelle Gewalt geschädigten Menschen gibt es hinsichtlich des Opferentschädigungsgesetzes bisher leider keine Studien, dieser Bereich liegt noch immer im Dunkeln.
Um das OEG und diese ernüchternden Zahlen zu erklären und speziell für die Opfer sexueller Gewalt zu ergänzen, haben Gegen-Missbrauch e.V. und Trotz Allem e.V. als erstes gemeinsames Projekt einen Fragebogen entwickelt, der sich mit dem Antrag, den Ergebnissen und den personenbezogenen Hintergründen auseinandersetzt. Denn aus unserer langjährigen Erfahrung als Opferschutzvereine wissen wir, dass fast alle Betroffenen sexuellen Missbrauchs auf die Hilfe von außen angewiesen sind, ob es nun um die Finanzierung von notwendigen Therapien geht, oder um eine kleine Rente.
Wir sprechen nun alle Betroffenen an, die Erfahrungen mit dem OEG und dessen Antrag gemacht haben und bitten Sie, sich einige Minuten Zeit zu nehmen, um den Fragebogen auszufüllen. Dieser ist auf den Homepages beider Vereine zu finden und es besteht die Möglichkeit zum Download. Bis zum 31.10.2011 kann der ausgefüllte Fragebogen an eine der beiden angegebenen Adressen gesendet werden und für die GütersloherInnen ist es möglich, sich den Bogen ausgedruckt in der Beratungsstelle des Vereins Trotz Allem zur angegebenen Bürozeit persönlich abzuholen bzw. ihn wieder abzugeben.
„Es wird dringend Zeit, das sich sowohl im Verfahren selbst, als auch in der Bearbeitungsdauer etwas ändert. Unserer Erfahrung nach dauert die Bearbeitung teilweise sogar bis zu 3 Jahre. Das ist für die Hilfesuchenden eine absolute Zumutung. Hinzu kommt, dass der Antrag häufig beim ersten Mal abgelehnt wird und erst nach Widerspruch eine Bewilligung erfährt.“, fasst Ingo Fock, 1. Vorsitzende vom Verein Gegen-Missbrauch, zusammen.
Danke für Ihre Teilnahme an der Umfrage. Wir befinden uns bei der Auswertung.
Gegen-Missbrauch e.V.
Am Menzelberg 10
37077 Göttingen
Trotz Allem e.V.
Postfach 3339
33263 Gütersloh
Beratungsstelle: Berliner Str. 194
33330 Gütersloh
Freitags 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Katja Schönfeld
i.A. Gegen-Missbrauch e.V. und Trotz Allem e.V.